Bewährungsaufsicht - weitere Informationen

 

Wenn ein Gefangener vorzeitig entlassen wird und der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird, entscheidet das Gericht gleichzeitig:


• über die Dauer der Bewährungszeit,
• ob bestimmte Weisungen und Auflagen erteilt werden,
• ob der Gefangene der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt wird.


Bei zu Jugendstrafe Verurteilten und Personen unter 27 Jahren ist dies meistens der Fall. Welche Bewährungshelferin oder welcher Bewährungshelfer einen neuen Probanden übernimmt, entscheidet das zuständige Büro der Bewährungshilfe.


Meistens steht schon vor der Entlassung fest, wem der Gefangene unterstellt wird. Dann ist es empfehlenswert, dass Sie während der Haftzeit den Kontakt aufnehmen. Sofern Sie Lockerungsfreigaben besitzen, können Sie mit ihrer zukünftigen Bewährungshelferin oder ihrem zukünftigen Bewährungshelfer eine Termin vereinbaren und die Dienstelle aufsuchen. Es ist auch möglich, das Erstgespräch in der JVA zu führen.


Zu den Aufgaben der Bewährungshilfe gehören nach dem StGB sowohl helfende als auch kontrollierende Aufgaben. Die Bewährungshilfe unterstützt Sie beim Umgang mit Behörden und bei persönlichen, finanziellen und rechtlichen Problemen.

 

Von Ihnen wird erwartet, dass Sie zur Zusammenarbeit bereit sind und dies durch
• Beachtung vereinbarter Termine,
• Einhaltung getroffener Absprachen,
• sofortige Benachrichtigung des Bewährungshelfers bei eintretenden Veränderungen (z. B. Anschriften- oder Arbeitsplatzwechsel)

zum Ausdruck bringen.

 

Die Zusammenarbeit endet nach positivem Verlauf der Bewährungszeit durch Straferlass. Bei Nichterfüllung der Auflagen oder wenn neue Straftaten verübt worden sind, wird die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen. Sie würden erneut inhaftiert werden.