Arbeitslosengeld II

 

Standard Die oder der Gefangene erhält Hilfe bei der Beantragung von ALG II für die Zeit nach der Haftentlassung.
Was ist zu tun? Sachliche Zuständigkeit klären (besteht voraussichtlich Anspruch?)
Örtliche Zuständigkeit /Ansprechpartner*Innen klären

Kontaktaufnahme zum zuständigen Sachberabeiter SBG II

Bestimmung und Beschaffung der zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen
Zeitpunkt 4 Wochen vor der Entlassung, Antrag
Voraussetzungen Es besteht voraussichtlich ein Anspruch auf Erhalt von ALG II.
Kooperationspartner Jobcenter / ARGE am Ort der Haftanstalt
Formular/Antrag Anträge und Anlagen ALG II rund um das ALG II finden sich auf der Internetseite der Arbeitsagenturen.
notwendige Unterlagen Liste
Gebühren keine
weitere Informationen hier