U-Haft Taschengeld
Standard | Der U-Gefangene wird bei der Beantragung des Taschengeldes unterstützt. |
Was ist zu tun? | Bei der Aufnahme mit dem U-Gefangenen den Bedarf erörtern. |
Verantwortung | Untersuchungsgefangener, Gefangener in Auslieferungshaft |
Zeitpunkt | Frühzeitig während des Aufnahmeverfahrens. |
Voraussetzungen | Der gewöhnliche Aufenthalt ist bekannt, der U-Gefangene ist bedürftig. |
Kooperationspartner | Sozialamt am letzten Wohnort des Untersuchungsgefangenen. |
Formular/Antrag | Antrag |
notwendige Unterlagen | Antrag für Eingliederungshilfe SGB XII, Haftbescheinigung |
Gebühren | keine |
Besonderheiten | Der Hilfebedarf wird frühestens mit der Antragsstellung gewährt. Monatliche Folgeanträge sind zu stellen für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten. Dieses Verfahren kann auch für Gefangene gelten, die sich in Auslieferungshaft befinden. |
weitere Informationen |
Barbetrag für Untersuchungshäftlinge mit Anspruch auf Leistungen des SGB XIIGrundsatz Mittellose Untersuchungshäftlinge haben grundsätzlich Anspruch auf Taschengeld, sofern sie vor dem Haftantritt ihren gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen können. Dies gilt auch für Häftlinge, die vor der Untersuchungshaft Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und nicht die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 S. 3 SGB II erfüllen. Leistungshöhe Der Barbetrag nach dem SGB XII für Untersuchungshäftlinge beträgt für volljährige U-Häftlinge 8,6 Prozent des Eckregelsatzes, auf- oder abgerundet auf volle 5 Cent.
|