Arbeitslosengeld I

 

Standard Die oder der Gefangene erhält Hilfe bei der Beantragung von ALG I für die Zeit nach der Entlassung.
Was ist zu tun? Sachliche Zuständigkeit klären (besteht voraussichtlich Anspruch?)
Örtliche Zuständigkeit /Ansprechpartner*Innen klären

Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Sachbearbeiter SGB III

Bestimmung und Beschaffung der zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen
Zeitpunkt 4 Wochen vor der Entlassung
Voraussetzungen Es besteht voraussichtlich ein Anspruch auf Erhalt von ALG I.
Kooperationspartner Arbeitsagentur am Ort der Haftanstalt
Formular/Antrag

Der Antrag wird regelmäßig nach der Arbeitssuchendmeldung als Gegenstand eines Arbeitspaketes übersandt. Vordrucke und Formulare rund um das ALG I finden sich aber auch auf der Internetseite der Arbeitsagenturen.

Einen Musterantrag ALG I finden Sie hier.

notwendige Unterlagen Erforderlich sind in jedem Fall die Sozialvesicherungsnummer und die Verdienstbescheinigungen der letzten zwei Jahre. Die entsprechenden Vordrucke werden von der Agentur für Arbeit direkt nach Arbeitssuchendmeldung versendet und sind vom bisherigen Arbeitgeber auszufüllen.
Gebühren keine
Besonderheiten Die Agentur für Arbeit fordert die beizubringenden Unterlagen direkt nach Arbeitssuchendmeldung ausdrücklich an. Insoweit stellt diese Handhabung eine Erleichterung im Gegensatz zum Antragsverfahren für ALG II dar.
weitere Informationen hier