Staatenlose
Staatenlose sind Ausländer im Sinne des § 1 AufenthG .
Was ist zu tun?
Der Gefangene erhält Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde . Es sollte der Aufenthaltsstatus geklärt werden.
Papiere
Unter den Voraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 StaLoReStÜbk werden Staatenlosen von der zuständigen Ausländerbehörde Reiseausweise ausgestellt. Diese stellen gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 4 AufenthV Passersatzpapiere dar. Der Gefangene wird bei der Antragstellung unterstützt.
Arbeit
Gemäß Art. 17 und Art. 18 StaLoReStÜbk (LINK!!!) werden Staatenlose, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, hinsichtlich der Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nicht schlechter gestellt als Ausländer. Grundsätzlich besteht damit für Staatenlose, die als solche anerkannt sind, die Möglichkeit, eine Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Dies richtet sich wie bei Ausländern nach dem Aufenthaltsstatus
Gesundheit
Welche Leistungen dem Staatenlosen gewährt werden, hängt von seinem Aufenthaltsstatus ab.
Finanzen
Welche Leistungen dem Staatenlosen gewährt werden, hängt von seinem Aufenthaltsstatus ab.
Unterkunft
Auch bei der Unterkunft gelten die gleichen Besonderheiten, die unter dem bestehenden Aufenthaltsstatus genannt sind.