Schulden
| Standard |
Die oder der Gefangene erhält Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit ihrer bzw. seiner aktuellen Schuldensituation. |
| Was ist zu tun? |
Ermittlung der Schuldensituation mithilfe der Selbstauskunft Schuldenberatung durch den Sozialen Dienst
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| Zeitpunkt |
Sofort zu Beginn der Haftzeit, falls Schulden vorliegen. Spätestens 3 Monate vor Ende der Haft Termin bei Schuldnerberatungsstelle (Wartelisten!) |
| Voraussetzungen | Gläubigerliste |
| Kooperationspartner | Schufa, Schuldnerberatungsstellen, Resozialisierungsfonds |
| Formular/Antrag | |
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notwendige Unterlagen |
Kopie eines amtlichen und gültigen Ausweisdokumentes |
| Gebühren |
Eine Eigenauskunft ist einmal im Jahr kostenfrei. Schufa-Bonitätsauskunft (Verbraucherauskunft) / |
| Besonderheiten | Die Schufa bietet unterschiedliche Auskunftsarten an |
| weitere Informationen |
Es handelt sich um eine kostenlose Datenauskunft (1x jährlich) gem. § 34 BDSG. Neben der Schufa-Auskunft kann auch die Anfrage bei der Creditreform oder bei der Bürgel-Wirtschaftsinformation hilfreich sein. |
