Freie Träger der Straffälligenhilfe
In Niedersachsen wurden von der Justizverwaltung folgende Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung Haftentlassener aufgebaut:
Anlaufstellen
14 Anlaufstellen für Straffällige unter der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden und Vereinen der privaten Straffälligenhilfe gewähren vielfältige Eingliederungshilfen, zu denen u. a. Wohngruppen sowie - in einigen Standorten - gemeinnützige Beschäftigungsprojekte gehören. Nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" werden hierbei Eigeninitiativen und Eigenverantwortlichkeit der Entlassenen gefördert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gewinnung und Anleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Betreutes Wohnen
An ausgewählten Standorten bestehen zusätzliche Wohnprojekte. Damit werden Wohnraumplätze für Straffällige mit sozialpädagogischer Betreuung angeboten.
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Artikel in diesem Bereich:
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