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Sozialversicherungsausweis
Standard |
Die oder der Gefangene erhält Unterstützung bei der Beschaffung seines Sozialversicherungsausweises. |
Was ist zu tun? |
Der Sozialversicherungsausweis ist bei der letzten
Krankenkasse
oder der zuständigen Zweigstelle der
Deutschen Rentenversicherung
schriftlich und formlos zu beantragen. Hat der Gefangene bisher keinen Versicherungsnachweis besessen, erhält er diesen bei der Arbeitsaufnahme, meist auf Veranlassung des Arbeitgebers. |
Zeitpunkt |
6-8 Wochen vor dem Entlassungstermin |
Voraussetzungen |
keine |
Kooperationspartner |
Zeile löschen |
Formular/Antrag |
Antrag auf Ausstellung eines SV-Ausweises
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notwendige Unterlagen |
Formloser schriftlicher Antrag unter Angabe von RV- Nr., Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (der Anstalt), Passbild mitschicken |
Gebühren |
keine |
Besonderheiten |
Der Antrag kann nur für Deutsche Staatsbürger beantragt werden! Bei Ausländern, insbesondere EU Ausländern, muss vorher die Ausländerbehörde befragt werden! |
weitere Informationen |
Kennt der Gefangene seine RV-Nr. nicht, so reicht eine Kopie des Personalsausweises, alternativ die Kopie der Geburtsturkunde, aus. |
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