Suchtmittelproblematik
Standard | Die oder der Gefangene erhält Unterstützung bei der Bewältigung einer Suchtmittelgefährdung oder Suchtmittelabhängigkeit. |
Was ist zu tun? |
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Zeitpunkt | ab Haftbeginn spätestens 3 - 6 Monate vor vorraussichlicher Entlassung |
Kooperationspartner |
Externe Suchtberatung, Kostenträger, Therapieeinrichtungen Die Suchtberatungsdienste übernehmen diese Vermittlungsarbeit in der Regel. |
Formular/Antrag |
Deutsche Rentenversicherung, Antrag Rehabilitation für Suchtkranke Folgende Vordrucke werden benötigt:
Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistungen für Abhängigkeitskranke
Der Vordruck für den ärztlichen Befundbericht wird vorbereitet und an den den Medizinischen Dienst weiterleitet. Anschließend wird dieser Bericht mit den weiteren Anträgen an die Deutsche Rentenversicherung weiter geleitet. |
notwendige Unterlagen | Für die Kostenzusage bei der Deutschen Rentenversicherung, ersatzweise bei der gesetzlichen Krankenkasse oder dem Sozialamt wird der Arztbericht und der Sozialbericht benötigt. |
Besonderheiten | Dieses Verfahren gilt ausschließlich für Suchtkranken illegaler Suchtmittel. Eine Alkoholentwöhnungstherapie zählt beispielsweise nicht dazu. |
weitere Informationen |
Für die Rückstellung gemäß § 35 BtMG muss den zuständigen Staatsanwaltschaften die gültige Kostenzusage und ein Therapieplatz vorgewiesen werden. Kann kein Kostenträger gefunden werden, kann eine Therapiestätte ohne Kostenzusage gewählt werden. Soweit keine Möglichkeit besteht, einen Kostenträger zu ermitteln oder die Strafen nicht rückstellungsfähig sind, kann kurzfristig die Vermittlung eines substituierenden Arztes aus Niedersachsen oder Bremen die Eingliederung unterstützen. |