Täter- Opfer-Ausgleich (TOA)

 

Der Täter-Opfer-Ausgleich – im Sprachgebrauch auch einfach nur TOA genannt – ist in den §§ 155a, 155b StPO (Strafprozessordnung) und in § 46a StGB (Strafgesetzbuch) geregelt und stellt ein außergerichtliches Verfahren dar, bei welchem der Täter im Rahmen eines kommunikativen Prozesses dem Opfer Wiedergutmachung leistet. Erforderlich sind dabei umfassende Ausgleichsbemühungen, durch welche der Täter die Übernahme von Verantwortung und die Einsicht der Folgen seiner Tat zum Ausdruck bringt. Auf diese Weise soll eine Aussöhnung zwischen Täter und Opfer erfolgen und der bestehende Konflikt beseitigt werden.

Die Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs sind in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfen.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kommt im Grundsatz bei fast jeder Straftat in Betracht. Besonders geeignet ist er bei Delikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs oder Sachbeschädigung. Die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs soll in jedem Stadium des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht geprüft werden. Angeregt werden kann der Täter-Opfer-Ausgleich sowohl vom Täter oder vom Opfer einer Straftat. Erforderlich ist allerdings stets das Einverständnis des Opfers. Gemäß § 155a S. 3 StPO darf gegen den ausdrücklichen Willen des Verletzten die Eignung eines Täter-Opfer-Ausgleichs nicht angenommen werden.

In Niedersachsen wird die „Mediation in Strafsachen“ durch die Einrichtung und Unterhaltung justizieller Konfliktschlichtungsstellen staatlich unterstützt. Darüber hinaus wird in einigen Städten und Gemeinden ein Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren von der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) angeboten.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein fachlicher Schwerpunktbereich des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD). Mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs werden als Konfliktschlichter ausgebildete Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter betraut.

Darüber hinaus werden derzeit die folgenden freien Konfliktschlichtungsstellen staatlich gefördert, soweit diese ebenfalls einen Täter-Opfer-Ausgleich durchführen:

Waage Hannover e. V.
Verein für Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung

Friesenstraße 14, 30161 Hannover
Tel.: 0511 700 521 40
Fax.: 0511 700 521 41
E-Mail: info@waage-hannover.de

Konfliktschlichtung e. V.

Kaiserstraße 7, 26122 Oldenburg
Tel. 0441/27293
Fax 0441/3503227
E-Mail: info@konfliktschlichtung.de

Volkshochschule Emden e. V.
Mediationsbüro/Täter-Opfer-Ausgleich

An der Berufsschule 3, 26721 Emden
Tel. 04921/9155-0
Fax 04921/9155-94
E-Mail: mediationsbuero@vhs-emden.de

SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Lingen e. V.

Lindenstraße-. 13, 49808 Lingen
Tel. 0591/91246-0
Fax 0591/91246-23
E-Mail: skm@skm-lingen.de

Präventionsrat im Harlingerland e. V.

Isumser Straße 1 - 3, 26409 Wittmund
Tel. 04462/911-0
Fax 04462/911150
E-Mail: toa@praeventionsrat-harlingerland.de




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TOA -Vorgehensweise seit 2017


 

  TOA