Rentenversicherungsverlauf
Deutsche Rentenversicherung Bund
Standard | Gefangene, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, erhalten Unterstützung bei der Klärung ihres Versicherungsverlaufes. |
Was ist zu tun? | Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover oder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach dem Versicherungsverlauf des Gefangenen. |
Zeitpunkt | ca. 6 Wochen vor dem Entlassungstermin |
Voraussetzungen | Mitteilung der Rentenversicherungsnummer bei Kenntnis, anderenfalls Mitteilung des Geburtsdatums |
Kooperationspartner |
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannvoer Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mit Hauptsitz in Berlin war eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ab 1. Oktober 2005 wurde sie per Gesetz in die Deutschen Rentenversicherung als Bundesträger unter dem neuen Namen Deutsche Rentenversicherung Bund überführt. |
Formular/Antrag | keine, formlose Anfrage |
notwendige Unterlagen | Falls der Versicherungsverlauf Fehlzeiten aufweist, sollten hierzu Nachweise (z. B. Beschäftigungsnachweise, Ausbildungsnachweise, Entlassungsscheine) erbracht werden, die dem Versicherungsträger nachgereicht werden. |
Gebühren | keine |
Besonderheiten | Die Dauer der Aufklärung richtet sich letztlich danach, ob Fehlzeiten angezeigt werden und wie schnell entsprechende Nachweise durch den Gefangenen beigebracht werden können. Die erstmalige Übersendung des Versicherungsverlaufes erfolgt etwa innerhalb einer Woche. |
weitere Informationen |
Örtlich zuständig ist die Behörde, an dessen Ort als letztes Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden, im Falle erstmaliger Versicherungspflicht die Behörde am Wohnort. |