Zeugnisse
Standard | Die oder der Gefangene erhält Unterstützung bei der Beantragung notwendiger Zeugnisse. |
Was ist zu tun? | Lebenslauf des Gefangenen anfordern, Schulen/Bildungsträger/bisherige Arbeitgeber anschreiben |
Zeitpunkt | 8 Wochen vor dem Entlassungstermin |
Voraussetzungen | Der Gefangene legt in einem Lebenslauf nieder, wie seine schulische Ausbildung verlief und für welche Arbeitgeber er bereits tätig war. |
Kooperationspartner | ehemalige Schulen, ggf. Landesschulbehörde, jeweilige Arbeitgeber |
Formular/Antrag | formlose schriftliche Anfrage |
notwendige Unterlagen | möglicherweise
Identitätsnachweise
(in Kopie), Angaben von Eckdaten und Zeiträumen |
Gebühren | In der Regel werden von Behörden Gebühren erhoben. Bei Vorlage eines Schreibens durch die JVA, dass der Gefangene aufgrund seiner finanziellen Situation als bedürftig einzuschätzen ist, wird zumeist auf eine Gebühr verzichtet oder sie wird gemindert. |
Besonderheiten | Möglicherweise befinden sich Zeugnisse bei den Eltern oder beim Partner in Verwahrung. Die Suche nach dem Originalzeugnis sollte Vorzug vor einem Zweitexemplar haben, da dies erfahrungsgemäß bei Bewerbungsverfahren negativ bewertet werden kann (Unzuverlässigkeit, Nachlässigkeit). |
weitere Informationen | keine |