Arbeitsuchendmeldung
Standard | Die oder der Gefangene wird dabei unterstützt, sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. |
Was ist zu tun? |
Meldung als Arbeitsuchender bei der BA. |
Zeitpunkt | Drei Monate vor der Entlassung (gesetzliche Frist für Beschäftigte), die jedoch für Haftentlassene nicht gilt. Im Rahmen von gewährten Vollzugslockerungen sollte jedoch die frühzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur dienlich sein. |
Kooperationspartner |
Arbeitsagentur Konkrete Ansprechpartner der Agentur für Arbeit, die z.B. als Reso-Berater, Arbeitsvermittler oder Berufsberater für die einzelnen Justizvollzugsanstalten zuständig sind, können bei der Entlassungskoordination der betreffenden JVA/JA erfragt werden. |
Formular/Antrag | Grundsätzlich ist eine persönliche Antragstellung erforderlich. Eine telefonische Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Arbeits- oder Ausbidungsverhältnisses (bzw. der Haft) reicht jedoch aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Der
eService Arbeitslosengeld online
bietet die Möglichkeit, persönliche Daten zu erfassen, auszudrucken und diese zügig der Agentur vorzulegen. Weitere
Anträge zum Arbeitslosengeld
sind online verfügbar |
weitere Informationen | Pressemitteilung der Agentur für Arbeit zum Thema Arbeitsuchend |