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Führungsaufsicht
| Standard | Falls Führungsaufsicht angeordnet ist, hat der Gefangene einen Gesprächstermin mit der zuständigen Führungsaufsichtsstelle vereinbart. | | Was ist zu tun? | - Abklärung der zuständigen Führungsaufsicht
- Telefonische/ Postalische Kontaktaufnahme des Gefangenen zur Führungsaufsicht
- Information der Führungsaufsicht über den Haftverlauf/ erfolgte Maßnahmen/ Entlassungsvorbereitungen
- Persönliches Gespräch mit Führungsaufsicht, Gefangenem und Sozialdienst
- Vereinbarung eines Gesprächstermins mit der Führungsaufsicht nach der Entlassung
| | Verantwortung | Gefangener, Sozialdienst, VAL
| | Zeitpunkt | spätestens am Entlassungstag | | Voraussetzungen |
| | Kooperationspartner | Führungsaufsicht | | Formular/Antrag |
| | notwendige Unterlagen |
| | Gebühren |
| | Besonderheiten |
| | weitere Informationen | Informationen zur Führungsaufsicht
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