Führungsaufsicht

 

StandardFalls Führungsaufsicht angeordnet ist, hat der Gefangene einen Gesprächstermin mit der zuständigen Führungsaufsichtsstelle vereinbart.
Was ist zu tun?

  • Abklärung der zuständigen Führungsaufsicht
  • Telefonische/ Postalische Kontaktaufnahme des Gefangenen zur Führungsaufsicht
  • Information der Führungsaufsicht über den Haftverlauf/ erfolgte Maßnahmen/ Entlassungsvorbereitungen
  • Persönliches Gespräch mit Führungsaufsicht, Gefangenem und Sozialdienst
  • Vereinbarung eines Gesprächstermins mit der Führungsaufsicht nach der Entlassung 

VerantwortungGefangener, Sozialdienst, VAL
Zeitpunktspätestens am Entlassungstag
Voraussetzungen
KooperationspartnerFührungsaufsicht
Formular/Antrag
notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten
weitere Informationen Informationen zur Führungsaufsicht