Bewährungsaufsicht

 

Standard

Falls die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, hat der Gefangene einen Gesprächstermin mit seinem zuständigen Bewährungshelfer vereinbart.

Was ist zu tun?

  • Abklärung des zuständigen Bewährungshelfers
  • Telefonische/ Postalische Kontaktaufnahme des Inhaftierten zum AJSD
  • Persönliches Gespräch mit dem AJSD, Gefangenem und Sozialdienst
  • Information des AJSD über den Haftverlauf/ erfolgte Maßnahmen/ Entlassungsvorbereitungen
  • Vereinbarung eines Gesprächstermins mit dem AJSD nach der Entlassung

VerantwortungGefangener, Sozialdienst, VAL
Zeitpunktspätestens am Entlassungstag
Voraussetzungen
KooperationspartnerAJSD
Formular/Antrag
notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten
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