Untersuchungshaft Taschengeld
| Standard | Untersuchungsgefangene erhalten Hilfe bei der Beantragung des Taschengeldes vom Sozialamt. |
| Was ist zu tun? | Sofortige Beantragung beim Antritt der U-Haft. Taschengeld wird erst ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens geprüft. |
| Verantwortung | U-Gefangener |
| Zeitpunkt | Sofort nach Haftantritt |
| Voraussetzungen | Zuständiges Sozialamt ist bekannt (letzte Meldeadresse) |
| Kooperationspartner | Sozialamt am Wohnort |
| Formular/Antrag | Antrag für Eingliederungshilfe §§ 27b SGB XII |
| notwendige Unterlagen | |
| Gebühren | |
| Besonderheiten | |
| weitere Informationen | Eine Gewährung des Taschengeldes erfolgt für die Zeit der Untersuchungshaft, höchstens jedoch für 6 Monate. Eine Zahlung des Taschengeldes erfolgt jedoch erst ab Bekanntwerden des Bedarfs! |
