Untersuchungshaft Taschengeld
Standard | Untersuchungsgefangene erhalten Hilfe bei der Beantragung des Taschengeldes vom Sozialamt. |
Was ist zu tun? | Sofortige Beantragung beim Antritt der U-Haft. Taschengeld wird erst ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens geprüft. |
Verantwortung | U-Gefangener |
Zeitpunkt | Sofort nach Haftantritt |
Voraussetzungen | Zuständiges Sozialamt ist bekannt (letzte Meldeadresse) |
Kooperationspartner | Sozialamt am Wohnort |
Formular/Antrag | Antrag für Eingliederungshilfe §§ 27b SGB XII |
notwendige Unterlagen | |
Gebühren | |
Besonderheiten | |
weitere Informationen | Eine Gewährung des Taschengeldes erfolgt für die Zeit der Untersuchungshaft, höchstens jedoch für 6 Monate. Eine Zahlung des Taschengeldes erfolgt jedoch erst ab Bekanntwerden des Bedarfs! |