Untersuchungshaft Taschengeld

 

Standard Untersuchungsgefangene erhalten Hilfe bei der Beantragung des Taschengeldes vom Sozialamt.
Was ist zu tun? Sofortige Beantragung beim Antritt der U-Haft. Taschengeld wird erst ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens geprüft.
Verantwortung U-Gefangener
Zeitpunkt Sofort nach Haftantritt
Voraussetzungen Zuständiges Sozialamt ist bekannt (letzte Meldeadresse)
Kooperationspartner Sozialamt am Wohnort
Formular/Antrag Antrag für Eingliederungshilfe §§ 27b SGB XII
notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten
weitere Informationen Eine Gewährung des Taschengeldes erfolgt für die Zeit der Untersuchungshaft, höchstens jedoch für 6 Monate. Eine Zahlung des Taschengeldes erfolgt jedoch erst ab Bekanntwerden des Bedarfs!