Täter- Opfer-Ausgleich (TOA)
Der Täter-Opfer-Ausgleich – im Sprachgebrauch auch einfach nur TOA genannt – ist in den §§ 155a, 155b StPO (Strafprozessordnung) und in § 46a StGB (Strafgesetzbuch) geregelt und stellt ein außergerichtliches Verfahren dar, bei welchem der Täter im Rahmen eines kommunikativen Prozesses dem Opfer Wiedergutmachung leistet. Erforderlich sind dabei umfassende Ausgleichsbemühungen, durch welche der Täter die Übernahme von Verantwortung und die Einsicht der Folgen seiner Tat zum Ausdruck bringt. Auf diese Weise soll eine Aussöhnung zwischen Täter und Opfer erfolgen und der bestehende Konflikt beseitigt werden. Die Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs sind in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kommt im Grundsatz bei fast jeder Straftat in Betracht. Besonders geeignet ist er bei Delikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs oder Sachbeschädigung. Die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs soll in jedem Stadium des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht geprüft werden. Angeregt werden kann der Täter-Opfer-Ausgleich sowohl vom Täter oder vom Opfer einer Straftat. Erforderlich ist allerdings stets das Einverständnis des Opfers. Gemäß § 155a S. 3 StPO darf gegen den ausdrücklichen Willen des Verletzten die Eignung eines Täter-Opfer-Ausgleichs nicht angenommen werden. In Niedersachsen wird die „Mediation in Strafsachen“ durch die Einrichtung und Unterhaltung justizieller Konfliktschlichtungsstellen staatlich unterstützt. Darüber hinaus wird in einigen Städten und Gemeinden ein Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren von der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) angeboten. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein fachlicher Schwerpunktbereich des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD). Mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs werden als Konfliktschlichter ausgebildete Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter betraut. Darüber hinaus werden derzeit die folgenden freien Konfliktschlichtungsstellen staatlich gefördert, soweit diese ebenfalls einen Täter-Opfer-Ausgleich durchführen: Waage Hannover e. V. Friesenstraße 14, 30161 Hannover Konfliktschlichtung e. V. Kaiserstraße 7, 26122 Oldenburg Volkshochschule Emden e. V. An der Berufsschule 3, 26721 Emden SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Lingen e. V. Lindenstraße-. 13, 49808 Lingen Präventionsrat im Harlingerland e. V. Isumser Straße 1 - 3, 26409 Wittmund | |
Besonderheiten | rechtliche Grundlagen |
Formular/Antrag | Flyer im AJSD |
weitere Informationen |
TOA
-Vorgehensweise seit 2017 |