Staatenlose

 

 

Staatenlose sind Ausländer im Sinne des § 1 AufenthG .

 

Was ist zu tun?

Der Gefangene erhält Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde . Es sollte der Aufenthaltsstatus geklärt werden.

 

Papiere

Unter den Voraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 StaLoReStÜbk werden Staatenlosen von der zuständigen Ausländerbehörde Reiseausweise ausgestellt. Diese stellen gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 4 AufenthV Passersatzpapiere dar. Der Gefangene wird bei der Antragstellung unterstützt.

 

Arbeit

Gemäß Art. 17 und Art. 18 StaLoReStÜbk (LINK!!!) werden Staatenlose, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, hinsichtlich der Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nicht schlechter gestellt als Ausländer. Grundsätzlich besteht damit für Staatenlose, die als solche anerkannt sind, die Möglichkeit, eine Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Dies richtet sich wie bei Ausländern nach dem Aufenthaltsstatus

 

Gesundheit

Welche Leistungen dem Staatenlosen gewährt werden, hängt von seinem Aufenthaltsstatus ab.

 

Finanzen

Welche Leistungen dem Staatenlosen gewährt werden, hängt von seinem Aufenthaltsstatus ab.

 

Unterkunft

Auch bei der Unterkunft gelten die gleichen Besonderheiten, die unter dem bestehenden Aufenthaltsstatus genannt sind.