Leistungen der freien Träger
Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Träger der Straffälligenhilfe hat einen Leistungskatalog vereinbart, der aufgrund unterschiedlicher personeller Ausstattung jedoch nicht von sämtlichen Anlaufstellen vorgehalten werden kann.
- Durchführung von Sprechstunden in der Vollzugsanstalt (auch in der U-Haft) zur Vorbereitung der Entlassung in konkreten Einzelfällen in Zusammenarbeit mit den Bediensteten der Justizvollzugsanstalt.
- Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Übergangszeit nach der Haftentlassung, auch durch Beratung über Sozialleistungen (z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosenunterstützung) und Hilfe beim Umgang mit Behörden sowie Abklärung von Zuständigkeitsfragen.
- Hilfe bei der Wohnungssuche, z. B. Angebot von kurzzeitigen Wohnmöglichkeiten bis zu drei Monaten sowie Angebot von sozialbetreutem Wohnen zur Vermeidung von U-Haft bzw. zur Unterbringung von Gefangenen während eines Urlaubs, insb. zur Vorbereitung der Entlassung.
- Hilfe bei der Arbeitssuche, insb. durch Vermittlung von Kontakten zu den Beratungsdiensten der Agenturen für Arbeit, Vermittlung in „gemeinnützige Arbeitsprogramme“ für schwer vermittelbare Arbeitslose.
- Hilfen bei der Regulierung von Schulden.
- Informationen über Möglichkeiten der Rechtsberatung nach dem Beratungshilfegesetz.
- Einzel- und Gruppengespräche über die besonderen Schwierigkeiten nach der Haftentlassung (Vorurteile, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Umgang mit der Freizeit).
- Beratung bei Konflikten und Problemen mit Alkohol/Drogen, Vermittlung von Kontakten zu den Beratungsdiensten in diesem Bereich.
- Familienarbeit, soweit die Einbeziehung der Angehörigen von Gefangenen und Entlassenen bei der Aufarbeitung vorgenannter Probleme geboten ist.
- Gewinnung, Anleitung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insb. in Zusammenarbeit mit örtlichen Trägern der Erwachsenenbildung.
- Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im staatlichen und außerstaatlichen Bereich.
- Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, über Anlaufstellenarbeit zu informieren und Vorurteile über Straffällige abzubauen.
- Seit 1.1.2010: Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen.
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