Geburtsurkunde
Standard | Die oder der Gefangene erhält Unterstützung bei der Beschaffung einer Geburtsurkunde. Sie wird z. B. zur Antragstellung eines Identitätsausweises benötigt. |
Was ist zu tun? | Schriftlicher Antrag an das Standesamt des Geburtsortes des Gefangenen. |
Zeitpunkt | 3 Monate vor dem Entlassungstermin |
Voraussetzungen | ggf. Identitätsnachweis , Nachweis über Verwandschaft, Nachweis rechtliches Interesse |
Kooperationspartner | Standesamt am Geburtsort des Gefangenen |
Formular/Antrag | formlos unter Angabe des Namens, Geburtsdatum und Namen der Mutter |
notwendige Unterlagen | Dem Antrag muss eine Haftbescheinigung beigefügt werden. |
Gebühren | 10,00 Euro innerhalb Niedersachsens, in anderen Bundesländern Abweichungen möglich. |
Besonderheiten | Sollte der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik liegen, wendet sich der Gefangene an den für ihn zuständige Botschaft oder das entsprechende Konsulat. |
weitere Informationen | Auch Ehepartner, Kinder oder Eltern, sowie beauftragte Personen (mit Vollmacht) können die Geburtsurkunde beantragen. Notwendig ist persönliche Vorsprache sowie entweder Nachweis der Verwandschaft oder Vorlage der Vollmacht. Es besteht zusätzlich eine Nachweispflicht über das rechtliche Interesse an der Urkunde. |