Schulden - weitere Informationen

Die Schufa bietet unterschiedliche Arten der Auskunftserteilung an

 

 SCHUFA-Eigenauskunft

Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der SCHUFA ber sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Eine Datenübersicht nach § 34 BDSG kann jeder Bürger einmal im Jahr kostenfrei beantragen. Die Auskunft kann direkt im Internet bestellt oder mithilfe eines Vordruckes per Brief angefordert werden. Einmal im Jahr ist die Auskunft kostenfrei. 

SCHUFA-Bonitätsauskunft (Verbraucherauskunft)

Die kostenpflichtige Bonitätsauskunft enthält nicht alle jeweils über die Person gespeicherten Daten, sondern zeigt nur die Auskünfte, die notwendig sind, um einen Auskunftsinteressenten oder Geschäftspartner (z.B. Arbeitgeber, Vermieter) von der Redlichkeit des Betroffenen zu überzeugen. Die einmalige Bonitätsauskunft kostet 14,95 bzw. 29,95 Euro.  Einmal im Jahr ist die Auskunft kostenfrei.

online-Auskunft

Man kann sich außerdem im Internetportal der SCHUFA registrieren lassen. Nach der erfolgten Registrierung kann man regelmäßig alle über sich gespeicherten Daten per Internet abfragen. Für die Registrierung entsteht eine einmalige Gebühr in Höhe von 14,95 bzw. 29,95 Euro. Einmal im Jahr ist die Auskunft kostenfrei.

Kontakt

SCHUFA Holding AG
Komoranweg 5
65201 Wiesbaden
Service Telefon 01805 - 724832 (gebührenpflichtig)
www.meineschufa.de


Identitätsnachweis

Aus Datenschutzgründen kann die SCHUFA die Vorlage einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes verlangen. Dieses wird praktisch häufig dann vorkommen, wenn die Adresse der Auskunftsbestellung (der Haftanstalt) von der bei der SCHUFA gespeicherten Adresse (ehemaliger Wohnsitz) abweicht.