Arbeitslosengeld II
| Standard | Die oder der Gefangene erhält Hilfe bei der Beantragung von ALG II für die Zeit nach der Haftentlassung. |
| Was ist zu tun? | Sachliche Zuständigkeit klären (besteht voraussichtlich Anspruch?) Örtliche Zuständigkeit /Ansprechpartner*Innen klären Kontaktaufnahme zum zuständigen Sachberabeiter SBG II Bestimmung und Beschaffung der zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen |
| Zeitpunkt | 4 Wochen vor der Entlassung, Antrag
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| Voraussetzungen | Es besteht voraussichtlich ein Anspruch
auf Erhalt von ALG II. |
| Kooperationspartner | Jobcenter / ARGE am Ort der Haftanstalt |
| Formular/Antrag | Anträge und Anlagen ALG II
rund um das ALG II finden sich auf der Internetseite der Arbeitsagenturen. |
| notwendige Unterlagen |
Liste
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| Gebühren | keine |
| weitere Informationen | hier
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