Arbeitslosengeld I
Standard | Die oder der Gefangene erhält Hilfe bei der Beantragung von ALG I für die Zeit nach der Entlassung. |
Was ist zu tun? | Sachliche Zuständigkeit klären (besteht voraussichtlich Anspruch?) Örtliche Zuständigkeit /Ansprechpartner*Innen klären Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Sachbearbeiter SGB III Bestimmung und Beschaffung der zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen |
Zeitpunkt | 4 Wochen vor der Entlassung |
Voraussetzungen | Es besteht voraussichtlich ein
Anspruch
auf Erhalt von ALG I. |
Kooperationspartner | Arbeitsagentur am Ort der Haftanstalt |
Formular/Antrag |
Der Antrag wird regelmäßig nach der Arbeitssuchendmeldung als Gegenstand eines Arbeitspaketes übersandt. Vordrucke und Formulare rund um das ALG I finden sich aber auch auf der Internetseite der Arbeitsagenturen. Einen
Musterantrag ALG I
finden Sie hier. |
notwendige Unterlagen | Erforderlich sind in jedem Fall die Sozialvesicherungsnummer und die Verdienstbescheinigungen der letzten zwei Jahre. Die entsprechenden Vordrucke werden von der Agentur für Arbeit direkt nach Arbeitssuchendmeldung versendet und sind vom bisherigen Arbeitgeber auszufüllen. |
Gebühren | keine |
Besonderheiten | Die Agentur für Arbeit fordert die beizubringenden Unterlagen direkt nach Arbeitssuchendmeldung ausdrücklich an. Insoweit stellt diese Handhabung eine Erleichterung im Gegensatz zum Antragsverfahren für ALG II dar. |
weitere Informationen |
hier
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