Krankenversicherung
Standard | Die oder der Gefangene erhält Hilfe bei der Wahl und Anmeldung bei einer Krankenkasse. |
Was ist zu tun? | Antragstellung bei der letzten Krankenkasse, Wahl einer neuen Krankenkasse. |
Zeitpunkt | 4 Wochen vor Entlassung, spätestens am Tag der Entlassung. |
Kooperationspartner | Krankenkassen |
Formular/Antrag | |
notwendige Unterlagen | Übersicht aller Krankenkassen |
Gebühren | Zu beachten ist: Träger sozialer Leistungen (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt) übernehmen grundsätzlich die Kosten für die Krankenversicherung. Aber auch hier gilt, dass Kostenübernahme nicht rückwirkend gewährt wird, sondern erst ab Antragstellung übernommen werden kann! |
Besonderheiten | Die Krankenversicherungen bieten grundsätzlich rückwirkenden Versicherungsschutz. Allerdings stellt die Kostenübernahme ein Problem dar, wenn man sich erst nach mehreren Tagen nach der Haftentlassung bei der Krankenkasse meldet und vorher auch keinen Antrag auf Erhalt von Leistungen nach SGB II, III, XII gestellt hat. |
weitere Informationen | Weitere Informationen und eine Übersicht der Krankenkassen finden Sie hier. |