Schulden

 

Standard

Die oder der Gefangene erhält Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit ihrer bzw. seiner aktuellen Schuldensituation.

Was ist zu tun?

Ermittlung der Schuldensituation mithilfe der Selbstauskunft

Schuldenberatung durch den Sozialen Dienst

  • Einzelgespräche
  • Aushändigung von Informationsmaterialien zur Schuldenregulierung
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Schuldenunterlagen
  • Training des Schrift- und Telefonverkehrs im Kontakt zu Gläubigern und Schuldnerberatungsstellen
  • Erstellen und Umsetzen des Schuldensanierungskonzeptes
  • Kontaktvermittlung an Schuldnerberatung
Schuldenberatung durch Schuldnerberatungsstellen
  • Vereinbarung eines persönlichen Gesprächskontaktes beim Schuldnerberater
  • Begleitung zur Schuldnerberatungsstelle
  • Kontrolle der Wahrnehmung der Beratungstermine bei der Schuldnerberatungsstelle
Zeitpunkt

Sofort zu Beginn der Haftzeit, falls Schulden vorliegen.

Spätestens 3 Monate vor Ende der Haft Termin bei Schuldnerberatungsstelle (Wartelisten!)

Voraussetzungen Gläubigerliste
Kooperationspartner Schufa, Schuldnerberatungsstellen, Resozialisierungsfonds
Formular/Antrag
 
 

notwendige Unterlagen

Kopie eines amtlichen und gültigen Ausweisdokumentes
Gebühren

Eine Eigenauskunft ist einmal im Jahr kostenfrei.

Schufa-Bonitätsauskunft (Verbraucherauskunft) /

Besonderheiten

Die Schufa bietet unterschiedliche Auskunftsarten an

Schufa-Anfragen

weitere Informationen

Es handelt sich um eine kostenlose Datenauskunft (1x jährlich) gem. § 34 BDSG.

Neben der Schufa-Auskunft kann auch die Anfrage bei der Creditreform oder bei der Bürgel-Wirtschaftsinformation hilfreich sein.