Girokonto - weitere Informationen

 

 

Der Begriff Jedermann-Konto beschreibt ein Girokonto, das von jedermann bei einer Bank seiner Wahl errichtet werden kann, um bargeldlose Zahlungen zu tätigen. Dieses Recht wurde in Deutschland mit dem Postscheckdienst im Jahre 1909 eingeführt. Allerdings bestand seit der Privatisierung der Postbank 1995 kein Rechtsanspruch mehr. 1995 wurde in Deutschland ein Girokonto für jedermann vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) – heute Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) – zunächst nur als freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute definiert. Demnach handelte es sich um ein Girokonto auf Guthabenbasis (umgangssprachlich Guthabenkonto), bei dem keine Überziehung zugelassen war. Zweck der Selbstverpflichtung war offenbar, ein damals vom Gesetzgeber geplantes allgemeines Recht für jedermann auf ein Girokonto zu verhindern. Seit dem 19. Juni 2016 begründet § 31 des Zahlungskontengesetzes (ZKG), das die Zahlungskonten-Richtlinie der EU umsetzt, für alle Verbraucher einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz einen Rechtsanspruch auf Führung eines sog. Basiskontos für die Ausführung von Zahlungsvorgängen auch bei Privat- sowie Volks- und Raiffeisenbanken.

Sollte das Konto des Gefangenen auf Guthabenbasis gekündigt werden oder wird ihm die Kontoeröffnung verweigert, muss er sich umgehend an die nachfolgend genannten Schlichtungsstellen der Geldinstitute oder an die nächste Schuldnerberatungsstelle wenden.

 

Schlichtungs- und Beschwerdestellen der Kreditinstitute
Keine Schuldnerberatung oder Hilfe in finanziellen Notlagen, aber Schlichtung bei Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Verweigerung einer Kontoeröffnung bzw. bei Kontokündigung) bieten alle Banken und Sparkassen an. Dafür wurden Schlichtungs- und Beschwerdestellen geschaffen. Die Anschriften sind bei den jeweiligen Bankinstituten, den Schuldnerberatungsstellen oder den nachfolgend genannten zentralen Beschwerdestellen der Banken zu erfragen:

 

Für private Banken:

Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband deutscher Banken e. V.
Postfach 04 03 07
10062 Berlin

 

Für private Hypothekenbanken:

Kundenbeschwerdestelle beim
Verband Deutscher Hypothekenbanken
Postfach 08 05 54
10005 Berlin

 

Für öffentliche Banken (beispielsweise Postbank):

Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Lennéstr. 17
10785 Berlin


Für Volks-, Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken:

Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Postfach 309263
10760 Berlin


Die Sparkassen-Finanzgruppe
verfügt über ein regionales Schlichtungssystem zur außergerichtlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten bzw. Streitigkeiten zwischen Kunden und Sparkasse. Die Anschriften der für Ihren Fall zuständigen Schlichtungsstelle erfahren Sie unter:


Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Behrenstr. 31
10117 Berlin
Tel.: 0 30/2 02 25-0
www.dsgv.de