Anmeldung/Befreiung Rundfunkgebühren
Standard | Die oder der Gefangene erhält Hilfe bei der Beantragung der Rundfunk-Gebührenbefreiung. |
Was ist zu tun? | vorsorgliche Antragstellung, Aushändigung eines Antragsformulares. |
Zeitpunkt | Unmittelbar vor Haftentlassung, bzw. am Tag nach der Entlassung, wenn eine Antragstellung im Jobcenter/in der Arbeitsagenur/beim Sozialamt erfolgt ist. |
Voraussetzungen | Der Gefangene bezieht eine eigene Wohnung und es liegt ein Befreiungsgrund entsprechend dem Antragformular vor. Bei vorsorglicher Antragstellung: es wurde bereits ein Antrag auf Leistungen gestellt, bei deren Bewilligung ein Befreiungsgrund von der Fernseh- und Rundfunkgebühr gegeben wäre. |
Kooperationspartner | Rundfunkgebühren, Beitragsservice Köln |
Formular/Antrag | Online
Antragsformular
auf Befreiung |
notwendige Unterlagen | Kopie des jeweiligen Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen (beglaubigt oder nach Vorlage bei der ausstellenden Behörde, die Übereinstimmung zwischen Original und Kopie bestätigt). |
Gebühren | keine |
Besonderheiten | Eine endgültige Antragstellung ist nur nach Erhalt einer entsprechenden Leistungsbewilligung möglich, weil nur dann ein Befreiungsgrund zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Eine vorsorgliche Stellung des Befreiungsantrages ist dennoch ratsamt, denn eine Befreiung wird von der Rundfunkgebühr nicht rückwirkend genehmigt. |
weitere Informationen |
Voraussetzungen für eine Rundfunkgebührenbefreiung ; Gesetz zur Gebührenbefreiung Internetauftritt ARD ZDF Deutschlandradio |