Meldebestätigung

 

Standard Der Gefangene verfügt am Entlassungstag über eine Meldebestätigung.
Was ist zu tun? Am Entlassungstag muss sich der Gefangene anmelden, um nachfolgend mit gültigem Personalausweis die weiteren Behördengänge erledigen zu können.
Zeitpunkt Am Entlassungstag
Voraussetzungen Ein gültiger Personalausweis muss vorgelegt werden.
Kooperationspartner Einwohnermeldeamt
Formular/Antrag
Meldeformular des Einwohnermeldeamtes der Wohnorts
notwendige Unterlagen Personalausweis
Gebühren gelegentlich, beispielsweise Hamburg: Verwaltungsgebühr 6 Euro (Stand 01/2012)
Besonderheiten Wer eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland bezieht, muss sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt anmelden. Der Anmelde-Service ist in den meisten Bundesländern kostenlos. Mitunter werden aber geringe Gebühren erhoben (z. B. 6 Euro in Hamburg).
weitere Informationen keine