Meldebestätigung
| Standard | Der Gefangene verfügt am Entlassungstag über eine Meldebestätigung. |
| Was ist zu tun? | Am Entlassungstag muss sich der Gefangene anmelden, um nachfolgend mit gültigem Personalausweis die weiteren Behördengänge erledigen zu können. |
| Zeitpunkt | Am Entlassungstag |
| Voraussetzungen | Ein gültiger Personalausweis
muss vorgelegt werden. |
| Kooperationspartner | Einwohnermeldeamt |
| Formular/Antrag | Meldeformular des Einwohnermeldeamtes der Wohnorts |
| notwendige Unterlagen | Personalausweis |
| Gebühren | gelegentlich, beispielsweise Hamburg: Verwaltungsgebühr
6 Euro (Stand 01/2012) |
| Besonderheiten | Wer eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland bezieht, muss sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt anmelden. Der Anmelde-Service ist in den meisten Bundesländern kostenlos. Mitunter werden aber geringe Gebühren erhoben (z. B. 6 Euro in Hamburg). |
| weitere Informationen | keine |
