Meldebestätigung
Standard | Der Gefangene verfügt am Entlassungstag über eine Meldebestätigung. |
Was ist zu tun? | Am Entlassungstag muss sich der Gefangene anmelden, um nachfolgend mit gültigem Personalausweis die weiteren Behördengänge erledigen zu können. |
Zeitpunkt | Am Entlassungstag |
Voraussetzungen | Ein gültiger
Personalausweis
muss vorgelegt werden. |
Kooperationspartner | Einwohnermeldeamt |
Formular/Antrag | Meldeformular des Einwohnermeldeamtes der Wohnorts |
notwendige Unterlagen | Personalausweis |
Gebühren | gelegentlich, beispielsweise Hamburg:
Verwaltungsgebühr
6 Euro (Stand 01/2012) |
Besonderheiten | Wer eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland bezieht, muss sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt anmelden. Der Anmelde-Service ist in den meisten Bundesländern kostenlos. Mitunter werden aber geringe Gebühren erhoben (z. B. 6 Euro in Hamburg). |
weitere Informationen | keine |