Führerschein
Standard | Die oder der Gefangene erhält Hilfestellung beim Erwerb bzw. der Wiedererlangung des Führerscheins. |
Was ist zu tun? |
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Zeitpunkt | 2-3 Wochen vor dem Entlassungstermin, bei Antrag auf Ersatzführerschein; 3 Monate vor Ende einer durch das Gericht festgelegten Sperrzeit bei Neuerteilung |
Kooperationspartner | Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz |
Formular/Antrag | Verlustantrag (auf Ersatzführerschein), Antrag auf Neuerteilung (bei Entzug) |
notwendige Unterlagen | Ersatzführerschein: Foto, Personalausweis Neuerteilung: Foto, Personalausweis, Sehtest (Pkw - Optiker/Lkw- Augenarzt), Nachweis eines entsprechenden Erste-Hilfe-Kurses, ggf. Nachweise über Drogenfreiheit |
Gebühren | Ersatzführerschein:
Beispiel
Hannover Neuerteilung: Beispiel Braunschweig |
Besonderheiten | Für die Antragstellung müssen die notwendigen Unterlagen im Original vorgelegt werden, daher ist eine schriftliche Antragstellung nicht zu empfehlen. Es ist aber möglich, den Antrag durch eine dritte Person mit Vollmacht direkt bei der Führerscheinstelle stellen zu lassen. |
weitere Informationen |
Die Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise können je nach Einzelfall sehr stark variieren. Sie sind unter anderem von der Schwere der Tat und den Verfügungen des Gerichts abhängig. Es kann deshalb sinnvoll, sein den Einzelfall vorab telefonisch mit der Führerscheinstelle am Ort der Haftantstalt zu besprechen. Die Führerscheinstelle beschafft sich nach Antragstellung alle weiteren Informationen und fordert den Betroffenen ggf. zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ( MPU ) auf. Hier eine Kurzbeschreibung einer MPU von Thomas Redmer ( MPU-Beschreibung ). Um zu erfahren, was im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eingetragen ist, kann ein Antrag gestellt werden (
Kraftfahrtbundesamt
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