Sozialversicherungsausweis

   

Standard Die oder der Gefangene erhält Unterstützung bei der Beschaffung seines Sozialversicherungsausweises.
Was ist zu tun? Der Sozialversicherungsausweis ist bei der letzten Krankenkasse oder der zuständigen Zweigstelle der Deutschen Rentenversicherung schriftlich und formlos zu beantragen. Hat der Gefangene bisher keinen Versicherungsnachweis besessen, erhält er diesen bei der Arbeitsaufnahme, meist auf Veranlassung des Arbeitgebers.
Zeitpunkt 6-8 Wochen vor dem Entlassungstermin
Voraussetzungen keine
Kooperationspartner Zeile löschen
Formular/Antrag Antrag auf Ausstellung eines SV-Ausweises
notwendige Unterlagen Formloser schriftlicher Antrag unter Angabe von RV- Nr., Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (der Anstalt), Passbild mitschicken
Gebühren keine
Besonderheiten Der Antrag kann nur für Deutsche Staatsbürger beantragt werden! Bei Ausländern, insbesondere EU Ausländern, muss vorher die Ausländerbehörde befragt werden!
weitere Informationen Kennt der Gefangene seine RV-Nr. nicht, so reicht eine Kopie des Personalsausweises, alternativ die Kopie der Geburtsturkunde, aus.