Freiwillige Rückkehr

Möchte ein Gefangener nach seiner Haftentlassung in sein Heimatland zurückkehren, so kann er die Hilfe von Rückkehrberatungsstellen in Anspruch nehmen.

 

 

Rückkehrberatungsstellen leisten u.a. Hilfe bei der Klärung von Ausreisemodalitäten, bei der Vermittlung von finanziellen Hilfen aus Rückkehrprogrammen, bei der Vermittlung von Kontakten in das Herkunftsland und bei der Organisation der Ausreise.

 

Welche Rückkehrberatungen vor Ort zuständig sind finden Sie hier:

Integrationsplan

 

Auch die Agentur für Arbeit leistet Hilfe bei der Arbeitssuche für Rückkehrer.

Weitere Informationen: LAB NI